Unfall?

Kostenlose Soforthilfe!

Mobil: 0157 88 720 161


Herzlich willkommen beim Kfz-Sachverständigenbüro A&O


Wir als freies und kompetentes Sachverständigenbüro erstellen wir Ihr Gutachten unabhängig vom Versicherer und Werkstatt, sodass eine objektive und neutrale Begutachtung der Schäden an Ihrem Fahrzeug gewährleistet wird.

Was zeichnet uns aus?


  • Kostenloser Vor-Ort-Service
  • Null Aufwand, schnell und unkompliziert
  • 24 Stunden für Sie erreichbar
  • Wir sind erfahren, verlässlich sowie fokussiert auf gute Ergebnisse 

In vier Schritten zum Gutachten


Terminvereinbarung einfach per Telefonanruf, WhatsApp oder E-Mail

 Taggleiche Vor-Ort-Besichtigung

Gutachtenerstellung inkl. Meldung an die Versicherung

Reparieren oder auszahlen lassen

Unsere Leistungen


✔ Schadengutachten


✔ Beweissicherung


✔ Wertgutachten

✔ Restwertermittlung


✔ Oldtimerbewertung



✔ Reparatur Bestätigung

✔ Fahrzeugbewertung


✔ Kurzgutachten


✔ Lackschichtdickenmessungen

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was kostet das Gutachten?

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Der Verkehrsunfall ist unverschuldet? So haben Sie den Anspruch auf einen unabhängigen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Sämtliche Kosten des Sachverständigen trägt die gegnerische Versicherung.

Kfz-Gutachten werden von der Versicherung ab einem Schadenswert von ca. 750€ erstattet, Sachschäden unterhalb von 750€ gelten als so genannte Bagatellschäden. In solchen Fällen reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt aus.

Wir beraten Sie allerdings gerne kostenlos im Voraus und beurteilen, ob ein Gutachten erforderlich ist oder ein Kostenvoranschlag bzw. Kurzgutachten ausreichend ist.

Wer kümmert sich um die Formalitäten?

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Wir kümmern uns um die ganzen Formalitäten und senden das Gutachten direkt an die zu regulierende Versicherung.

Wie lange dauert die Erstellung des Gutachtens?

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Das Gutachten wird in der Regel am nächsten Werktag erstellt, je nach Aufwand kann es evtl. etwas länger dauern.

Was ist die Nutzungsausfallentschädigung?

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Ihr Fahrzeug ist bedingt durch einen Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden) nicht mehr verkehrssicher oder fahrbereit, so haben Sie die Möglichkeit Nutzungsausfall geltend zu machen oder aber einen Mietwagen auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers für die Dauer der Reparatur oder für die Dauer der Wiederbeschaffung bei einem Totalschaden oder wirtschaftlichen Totalschaden in Anspruch zu nehmen.

Relevant für die Nutzungsausfallentschädigung ist der Nutzungswille.


Ein Musterbrief finden Sie auf unserer Website unter Dokumente.



Wie wird der Nutzungsausfall berechnet?

Sämtliche Fahrzeuge sind in der Nutzungsausfalltabelle gelistet und in verschiedene Gruppen von A bis L zugeordnet.

Je nach Modell und Alter des Fahrzeuges wird die Höhe der Entschädigung pro Tagessatz entnommen und mit der benötigten Reparaturdauer multipliziert oder aber auch bei einem Totalschaden durch Nachweis der Wiederbeschaffungsdauer eines Ersatzfahrzeuges multipliziert.



Rechnungsbeispiel Nutzungsausfall


Fahrzeug: Audi A6, Fahrzeugalter = 3 Jahre 

 

Kategorie laut Tabelle: G / Tagessatz = 59 Euro 

 

Reparaturdauer = 10 Tage 

 

Rechnung: 10 Tage x 59 Euro = 590 Euro Nutzungsausfallentschädigung.



Wie lange kann man Nutzungsausfall geltend machen?

Über die Dauer einer Nutzungsausfallentschädigung kann man pauschal keine Aussage treffen. Ausschlaggebend ist die Reparaturdauer des Unfallfahrzeuges bei einem Reparaturschaden. 

Handelt es sich jedoch um einen Totalschaden, bezieht sich der Nutzungsausfall auf die Dauer der Wiederbeschaffung also um ein Ersatzfahrzeug. 

In der Regel wird durch den Sachverständigen im Gutachten eine maximale Wiederbeschaffungsdauer von 14 Tagen vorgesehen. 
Bei einer längeren Dauer könnte es jedoch zu Schwierigkeiten mit der regulierenden Versicherung kommen.



Nutzungsausfall bei einem Motorrad 

Handelt es sich bei dem verunfallten nicht fahrbaren bzw. verkehrssicheren Fahrzeug um ein Motorrad wird in der Regel kein Nutzungsausfall gewährt.

Der Nutzungsausfall beschränkt sich nämlich nur auf Fahrzeuge die der geschädigte fortlaufend nutzt.

Ist dies auch bei einem Motorrad der Fall, kann der Nutzungsausfall auch hier geltend gemacht werden, solange man nicht im Besitz eines PKWs ist, welches als Alternative genutzt werden könnte.



Nachweis der Reparatur für den Nutzungsausfall

  • Vorlage durch ein Foto vom reparierten Fahrzeug mit der Tageszeitung
  • Vorlage der Werkstattrechnung
  • Inaugenscheinnahme durch die regulierende Versicherung
  • Reparaturbestätigung durch einen Sachverständigen




Wie kann ich Nutzungsausfall geltend machen?

Hierzu können Sie unverbindlich unseren Musterbrief herunterladen und einzelfallabhängig abändern. 

Was ist die Fiktive Abrechnung?

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Fiktive Abrechnung

Bei einem Haftpflichtschaden d. h. bei einem unverschuldeten Schaden, wird die Schadenhöhe durch einen Sachverständigen anhand eines Gutachtens ermittelt, wonach die gegnerische Versicherung regulieren kann.



Nach Kfz-Gutachten abrechnen

Sie möchten fiktiv abrechnen und Ihr Fahrzeug nicht reparieren, so wird ein Sachverständiger Ihrer Wahl ein Kfz-Gutachten erstellen inklusiv eventueller Wertminderung.

Anhand des Gutachtens kann die Regulierung durch die gegnerische Versicherung erfolgen.



Welche Kosten können noch geltend gemacht werden?

  • Sachverständigen Kosten (Kfz-Gutachten)
  • Nutzungsausfall (insofern es anfällt)
  • Anwaltskosten
  • Wertminderung (insofern es anfällt)

*Hinweis: Der Inhalt der Webseite stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um rechtsverbindliche Beratung zu erhalten

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