Fiktive Abrechnung

Fiktive Abrechnung

Bei einem Haftpflichtschaden d. h. bei einem unverschuldeten Schaden, gibt es die Möglichkeit, den Geldbetrag statt der Reparatur im Rahmen der Unfallregulierung an den Geschädigten auszahlen zu lassen.

Nach Kfz-Gutachten abrechnen

Sie möchten fiktiv abrechnen und Ihr Fahrzeug nicht reparieren, so wird ein Sachverständiger Ihrer Wahl ein Kfz-Gutachten erstellen inklusiv eventueller Wertminderung.

Anhand des Gutachtens kann die Regulierung durch die gegnerische Versicherung erfolgen.

Sachverständiger Ihrer Wahl

Welchen Kfz-Sachverständigen Sie bei einem unverschuldeten Unfall für Ihr Kfz-Gutachten beauftragen ist Ihnen überlassen. Dieser darf Ihnen nicht von den Versicherungen vorgeschrieben werden.

Empfehlenswert ist allerdings immer ein freier und neutraler Sachverständiger!

Sachverständiger Kosten

Der Verkehrsunfall ist unverschuldet? So haben Sie den Anspruch auf einen unabhängigen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Sämtliche Kosten des Sachverständigen trägt die gegnerische Versicherung.

Kfz-Gutachten werden von der Versicherung ab einem Schadenswert von ca. 750€ erstattet, Sachschäden unterhalb von 750€ gelten als so genannte Bagatellschäden. In solchen Fällen reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt aus.

Wir beraten Sie allerdings gerne kostenlos im Voraus und beurteilen, ob ein Gutachten erforderlich ist oder ein Kostenvoranschlag bzw. Kurzgutachten ausreichend ist.

Welche Kosten können noch geltend gemacht werden?

  • Sachverständigen Kosten (Kfz-Gutachten)
  • Nutzungsausfall (insofern es anfällt)
  • Anwaltskosten
  • Wertminderung (insofern es anfällt)



Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.



*Hinweis: Der Inhalt der Webseite stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um rechtsverbindliche Beratung zu erhalten.

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