Nutzungsausfallentschädigung

Ihr Fahrzeug ist bedingt durch einen Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden) nicht mehr verkehrssicher oder fahrbereit, so haben Sie die Möglichkeit Nutzungsausfall geltend zu machen oder aber einen Mietwagen auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers für die Dauer der Reparatur oder für die Dauer der Wiederbeschaffung bei einem Totalschaden oder wirtschaftlichen Totalschaden in Anspruch zu nehmen.

Relevant für die Nutzungsausfallentschädigung ist der Nutzungswille.


Ein Musterbrief finden Sie auf unserer Website unter hilfreiche Dokumente.

Wie wird der Nutzungsausfall berechnet?

Sämtliche Fahrzeuge sind in der Nutzungsausfalltabelle gelistet und in verschiedene Gruppen von A bis L zugeordnet.

Je nach Modell und Alter des Fahrzeuges wird die Höhe der Entschädigung pro Tagessatz entnommen und mit der benötigten Reparaturdauer multipliziert oder aber auch bei einem Totalschaden durch Nachweis der Wiederbeschaffungsdauer eines Ersatzfahrzeuges multipliziert.

Rechnungsbeispiel Nutzungsausfall


Fahrzeug: Audi A6, Fahrzeugalter = 3 Jahre 

 

Kategorie laut Tabelle: G / Tagessatz = 59 Euro 

 

Reparaturdauer = 10 Tage 

 

Rechnung: 10 Tage x 59 Euro = 590 Euro Nutzungsausfallentschädigung.

Wie lange kann man Nutzungsausfall geltend machen?

Über die Dauer einer Nutzungsausfallentschädigung kann man pauschal keine Aussage treffen. Ausschlaggebend ist die Reparaturdauer des Unfallfahrzeuges bei einem Reparaturschaden. 

Handelt es sich jedoch um einen Totalschaden, bezieht sich der Nutzungsausfall auf die Dauer der Wiederbeschaffung also um ein Ersatzfahrzeug. 

In der Regel wird im Gutachten eine maximale Wiederbeschaffungsdauer von 14 Tagen vorgesehen. 
Bei einer längeren Dauer könnte es jedoch zu Schwierigkeiten mit der regulierenden Versicherung kommen.

Nutzungsausfall bei einem Motorrad 

Handelt es sich bei dem verunfallten nicht fahrbaren bzw. verkehrssicheren Fahrzeug um ein Motorrad wird in der Regel kein Nutzungsausfall gewährt.

Der Nutzungsausfall beschränkt sich nämlich nur auf Fahrzeuge die der geschädigte fortlaufend nutzt.

Ist dies auch bei einem Motorrad der Fall, kann der Nutzungsausfall auch hier geltend gemacht werden, solange man nicht im Besitz eines PKWs ist, welches als Alternative genutzt werden könnte.

Nachweis der Reparatur für den Nutzungsausfall

  • Vorlage durch ein Foto vom reparierten Fahrzeug mit der Tageszeitung
  • Vorlage der Werkstattrechnung
  • Inaugenscheinnahme durch die regulierende Versicherung
  • Reparaturbestätigung durch einen Sachverständigen

Wie kann ich Nutzungsausfall geltend machen?

Hierzu können Sie unverbindlich unseren Musterbrief herunterladen und einzelfallabhängig abändern.

Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.



*Hinweis: Der Inhalt der Webseite stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um rechtsverbindliche Beratung zu erhalten

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